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AGB

​​§1 Vertragsgegenstand

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Der/die Schüler*in nimmt regelmäßig am Nachhilfeunterricht der Achimatik Nachhilfe teil.

Der Unterricht erfolgt ausschließlich während der Schulwochen im bayerischen Schuljahr.

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§2 Vertragslaufzeit

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Die Nachhilfestunden finden im Zeitraum vom 01.__.2025 bis zum 31. Juli 2026 statt.

Der Vertrag endet automatisch zu diesem Datum – eine Kündigung ist nicht erforderlich.

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§3 Vertragskonditionen

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Die Anzahl und Dauer der Unterrichtseinheiten pro Woche wird verbindlich zu Beginn des Vertrags festgelegt:

 

___ Einheiten pro Woche, jeweils ___ Minuten

 

Eine Änderung der Unterrichtsanzahl während der Laufzeit ist nur in Ausnahmefällen und ausschließlich nach vorheriger Zustimmung durch Achimatik Nachhilfe möglich.

 

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§4 Unterrichtsausfall

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  • Versäumte Stunden seitens der Achimatik Nachhilfe werden in den Schulferien nachgeholt.

  • Absagen durch Schüler*innen müssen mindestens 48 Stunden im Voraus erfolgen, ansonsten verfällt die Stunde ersatzlos. Die ausgefallenen Stunden werden in den Schulferien nachgeholt.

  • Bei kurzfristigen und unvorhersehbaren Gründen (z. B. Krankheit, familiärer Notfall) ist eine Mitteilung mindestens 6 Stunden vor Beginn notwendig, damit die Stunde nachgeholt werden kann.

  • Bei unangekündigtem Fernbleiben entfällt der Anspruch auf Nachholung der Stunde.

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§5 Haftung

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Achimatik Nachhilfe übernimmt keine Haftung für körperliche Verletzungen, Sachschäden oder Verluste, die außerhalb der Unterrichtszeiten, auf dem Weg zum Unterricht oder durch eigenes Verschulden entstehen. Eine Aufsichtspflicht besteht nur während der vereinbarten Unterrichtszeit in den Räumlichkeiten der Nachhilfe.

 

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§6 Zahlungsmodalitäten

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Die monatlichen Beiträge richten sich nach der vereinbarten Unterrichtsdauer und werden auf Grundlage der Schulwochen des Schuljahres berechnet. Der Gesamtbetrag wird in monatlich gleichen Raten aufgeteilt. Der Monatsbeitrag ist somit das arithmetische Mittel aller Beiträge, die im vertraglich ausgemachten Zeitraum stattfinden.

 

Die Zahlung ist monatlich im Voraus bis spätestens zum 3. Des jeweiligen Monats per Überweisung zu bezahlen.

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